Berufsunfähigkeit
Wenn Sie sich an dieser Stelle hinsichtlich einer Absicherung Ihrer Arbeitskraft interessieren, so freue ich mich, wenn ich Ihnen hierbei helfen darf . Die Berufsfähigkeit ist der Garant für die Möglichkeit, Einkommen im erlernten oder ausgeübten Beruf zu erzielen. Fehlen diese regelmäßigen Einnahmen plötzlich, muss auf vorhandene finanzielle Rücklagen zurückgegriffen werden.
Damit kann die Lage meist nur vorübergehend überbrückt werden, zumal sich aus der Situation heraus oft Mehrausgaben – beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung – ergeben.
Gerade junge Menschen verfügen häufig nur über geringe oder gar keine Finanzpolster.
Besonders schwerwiegend ist das, wenn es in einer Familie nur einen Hauzptverdiener gibt. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich reduziert wurden, ist eine solide und ausreichende private Berufsunfähigkeitsabsicherung
heute unverzichtbar.
Nicht verwechselt werden darf die private Berufsunfähigkeitsversicherung mit der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Diese reine Basisabsicherung leistet
nämlich meist erst dann, wenn irgendeine Tätigkeit gar nicht mehr ausgeübt werden kann. Einzelheiten dazu sind in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs festgelegt. Von Versicherer zu Versicherer gibt es teilweise deutliche
Unterschiede. Damit ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Vergleich zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sehr viel ähnlicher.Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2001 hatte auch Auswirkungen auf die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.
Sowohl die Leistungshöhe als auch die Bedingungen haben sich geändert – mit gravierenden Folgen für gesetzlich Versicherte.Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft.
Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen.
Diese Rente ersetzt die früheren Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten.
Dabei wird nicht mehr berücksichtigt, welchen beruflichen Status der
Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation auch ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Also vertrauen Sie nicht irgend welchen bunten Prospekten.



